- left
- right
- up
- down
Eine Frage zu den Regeln, wann sich etwas reimt:
- Die beiden Worte enden gleich: Sie haben dieselbe maßgebliche Vokalgruppe, und nach der maßgeblichen Vokalgruppe enthalten beide Wörter dieselben Buchstaben in derselben Reihenfolge. Dabei ist eine Vokalgruppe eine längstmögliche Folge von unmittelbar aufeinanderfolgenden Vokalen (z.B. hat das Wort Taifun die Vokalgruppen ‚ai‘ und ‚u‘), und die maßgebliche Vokalgruppe eines Wortes ist seine vorletzte Vokalgruppe, wenn das Wort zwei oder mehr Vokalgruppen enthält. Enthält ein Wort nur eine Vokalgruppe, ist seine maßgebliche Vokalgruppe die eine vorhandene Vokalgruppe.
- In jedem der beiden Wörter enthält die maßgebliche Vokalgruppe und was ihr folgt mindestens die Hälfte der Buchstaben.
- Keines der beiden Wörter darf mit dem kompletten anderen Wort enden.
Offenbar müssen ja alle drei Regeln erfüllt sein (sonst würde Regel 3 so allein keinen Sinn ergeben) - welchen Zweck hat dann Regel 2? Wenn Regel 1 erfüllt ist (dieselben Buchstaben in derselben Reihenfolge), dann ist Regel 2 (die Hälfte der Buchstaben vorhanden) ja automatisch immer erfüllt!
Oder ist die Aufgabe so zu verstehen, dass Regel 3 immer, von Regel 1 oder 2 nur eine von beiden gelten soll? Dann wäre Regel 1 aber immer automatisch mit erfüllt...
Danke für eine rasche Antwort - gebt uns doch ein paar Beispiele, die das deutlicher machen!
Gruß, Jonathan
So wie ich es verstanden habe laut Beispiele:
Informatik, Akrobatik
Es erfüllt die Regel 1. Aber Regel 2 sagt das „atik“ mehr Buchstaben als der andere Teil des Worts enthalten muss. Zum Beispiel hat „Inform“ 6 Buchstaben und „atik“ nur 4. „Akrob“ hat 5 Buchstaben und „atik“ nur 4. Dabei wird die Regel auch nicht erfüllt wenn dies schon bei einen der beiden Wörter passiert.
Hallo Jonathan,
Das Beispiel vom Aufgabenblatt, das Noah auch zitiert, macht das glaube ich sehr gut deutlich:
Laut Regel 1 und Regel 3 würden sich "Informatik" und "Akrobatik" reimen. Fett markiert habe ich hier die maßgebliche Vokalgruppe. Aber Regel 2 schließt die Wörter aus, da bei "Informatik" nur 4 von 10 Buchstaben im maßgeblichen Abschnitt enthalten sind und bei "Akrobatik" 4 von 9. Bei beiden Worten also weniger als die Hälfte. Aus Regel 1 kannst du also nicht automatisch Regel 2 schlussfolgern.
Hallo Noah Weissbart,
So wie ich es verstanden habe laut Beispiele:
Informatik, Akrobatik
Es erfüllt die Regel 1. Aber Regel 2 sagt das „atik“ mehr Buchstaben als der andere Teil des Worts enthalten muss. Zum Beispiel hat „Inform“ 6 Buchstaben und „atik“ nur 4. „Akrob“ hat 5 Buchstaben und „atik“ nur 4. Dabei wird die Regel auch nicht erfüllt wenn dies schon bei einen der beiden Wörter passiert.
Danke für die Antwort! Ich werde sie zur Hilfe nehmen.
Viele Grüße, Jonathan
Hallo Hannah Rauterberg,
Das Beispiel vom Aufgabenblatt, das Noah auch zitiert, macht das glaube ich sehr gut deutlich:
Laut Regel 1 und Regel 3 würden sich "Informatik" und "Akrobatik" reimen. Fett markiert habe ich hier die maßgebliche Vokalgruppe. Aber Regel 2 schließt die Wörter aus, da bei "Informatik" nur 4 von 10 Buchstaben im maßgeblichen Abschnitt enthalten sind und bei "Akrobatik" 4 von 9. Bei beiden Worten also weniger als die Hälfte. Aus Regel 1 kannst du also nicht automatisch Regel 2 schlussfolgern.
Danke auch für deine Antwort! Sie war auch sehr hilfreich.
Viele Grüße, Jonathan