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Ich überlege derzeit, ein Frühstudium zu machen. Ist es dann noch erlaubt, am Bundeswettbewerb Informatik teilzunehmen?
In den Teilnahmebedingungen steht:
Mitmachen […] dürfen Jugendliche bis 21 Jahre, die sich noch nicht im Studium […] befinden […]. […]
Für den 39. Bundeswettbewerb gelten folgende Stichtage:
[…]
Ausgeschlossen sind aber alle, die […] im Wintersemester 2020/21 an einer Hochschule studieren (und nicht mehr die Schule besuchen).
Ich weiß nicht, wie ich das Frühstudium hier einordnen soll. Darf ich teilnehmen bzw. wovon ist das genau abhängig?
Ah, das ist auf der Seite möglicherweise etwas verwirrend.
Maßgeblich sind die Ausführungen auf dem Mantelbogen: https://bwinf.de/fileadmin/bundeswettbewerb/39/Bundeswettbewerb39-Mantel.pdf
Ausgeschlossen sind aber alle, die […] im Wintersemester 2020/21 an einer Hochschule studieren und nicht mehr die Schule besuchen.
Hervorhebung durch mich. Weil Frühstudenten ja noch die Schule besuchen, dürfen sie prinzipiell teilnehmen.