Wenn du beim Bundeswettbewerb der Bearbeiter der Junioraufgaben warst, dann darfst du die gleichen Aufgaben auch beim Jugendwettbewerb einsenden.
Im Jugendwettbewerb ist keine Teamarbeit erlaubt, sodass du die Junioraufgaben selbst bearbeitet haben musst.
Aber sonst: Ja, es spricht nichts dagegen die Junioraufgaben sowohl beim Jugendwettbewerb, als auch beim Bundeswettbewerb einzureichen.